Der Datenmanagementplan

Im Blogbeitrag vom Dezember wurde bereits ausführlich erläutert, was Forschungsdaten sind und welche Bedeutung diese für die Forschung haben. Zusammengefasst sind Forschungsdaten alle diejenigen Daten, die Gegenstand der Forschung sind oder in der Forschung untersucht werden. Mit jeder Frage werden neue Forschungsdaten produziert. Durch die fortschreitende Digitalisierung und die Vernetzung von Wissen werden Forschungsdaten immer wichtiger, der Ruf nach globaler Zugänglichkeit für Lehre und Forschung lauter. Der Schweizerische Nationalfond (SNF) verlangt seit 2017 bei Förderanträgen zusätzlich einen sogenannten Datenmanagementplan (kurz DMP), worin sich alles um die Frage dreht: Wo werden welche Daten während und nach dem Projekt bearbeitet, und wie können diese dauerhaft gesichert und zugänglich gemacht werden? Und der SNF ist da nicht alleine, bereits 2010 verlangte die Deutsche Forschungsgesellschaft, dass Antragsstellende sich um die oben gestellte Frage zur Sicherung und Nutzbarkeit der Forschungsdaten kümmern müssen. Doch wie sieht nun ein Datenmanagementplan aus? Hier eine kurze Anleitung:

Der Datenmanagementplan des SNF fragt nach vier Aspekten des Forschungsdatenmanagements, die zusätzlich zum Forschungsantrag erläutert werden müssen.

1. Erhebung von Daten und deren Dokumentation

Der Antragsteller/die Antragstellerin sollte sich zuerst überlegen, welche Art von Daten während seiner/ihrer Forschung entsteht, in welchem Format diese gespeichert werden und welches Datenvolumen diese ungefähr einnehmen werden. Ebenso ist die Herkunft der Daten anzugeben sowie deren Kalibrierung  und Verwaltung. Dazu zählt unter anderem eine Benennung, die eine eindeutige Identifikation ermöglicht. Zu guter Letzt sollte man sich fragen, welche Metadaten und Dokumentation zur Beschreibung der Daten notwendig sind, damit diese auch für Dritte verwendbar sind und verständlich bleiben. Das klingt nun alles sehr verklausuliert – ein Beispiel soll den Nebel der Fachsimpelei lüften: Ein Doktorand/eine Doktorandin forscht über die englische Kirchenarchitektur im 12. und 13. Jahrhundert. Dafür werden verschiedene Kathedralen besucht, bestimmte Elemente gezielt fotografiert und auf dem Laptop gespeichert. Mit der Zeit sammeln sich so ca. 250 Fotografien an, die nach Ort, Motiv und Datum aufgelistet sind und als Forschungsdaten subsumiert werden. Für einen Datenmanagementplan muss der Doktorand/die Doktorandin sich Gedanken machen, in welchem Format diese Fotos gespeichert (TIFF, PDF, JPG o.a.) werden und wie gross das Datenvolumen der gesamten Erhebung sein wird. Wohl bemerkt, es ist auch den Antragsprüfern des SNF klar, dass es sich vor Beginn der Forschung nur um eine Schätzung handeln kann. Dennoch kann man aufgrund einiger Fotos (vielleicht von einer alten Seminararbeit) mal grob hochrechnen, wieviel Gigabytes eine solche Fotosammlung in etwa hat.

Wells
Der Datenmanagementplan sieht u.a. vor, dass man Standardformate für die verwendeten Dateien, wie z.B. digitale Fotos, verwendet.

Hinzu kommt eine sinnvolle Beschreibung der Daten sowie die Festlegung der Bildauflösung. Grundlegend ist es stets lohnenswert sich vorab zu fragen, welche Dateiformate/Programme in welcher Disziplin für Erhebungen standardisiert Verwendung finden.

2. Fragen zur Rechtsgrundlage, Ethik und Datensicherheit

Persönliche Forschungsdaten in den falschen Händen können einen erheblichen Schaden anrichten. Daher sollte bei einem Datenmanagementplan abgeklärt werden, ob mit Personendaten gearbeitet wird, wer einen Einblick in die Daten hat und wie die Daten geschützt werden. Ein eingeschränkter Zugriff auf die Daten während und nach der Forschungsarbeit kann aus rechtlichen wie ethischen Gründen notwendig sein. Ethische und rechtliche Aspekte sind häufig in der medizinischen Forschung zu berücksichtigen, zum Beispiel in der Forschung mit Patienten und Patientinnen. Sensible Personendaten, die rechtlichen Schutz geniessen, werden aber auch bei empirischer Forschung im Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften erhoben. Sind solche sensiblen Daten im Spiel, muss im Datenmanagementplan zu Speicherung, Zugang und Nachnutzung Stellung genommen werden. Ebenso sollte man vor der Publikation von Forschungsdaten abklären, ob eine Anonymisierung notwendig und möglich ist. Der SNF verlangt beim Schutz der Daten die Einhaltung von Standards. Wer ausserdem Fremddaten verwendet, um neue Fragen zu bearbeiten oder neue Forschungsdaten zu generieren, sollte auch vertragliche Abmachungen prüfen und berücksichtigen. Hier bewegt man sich schnell in den Bereichen «Urheberrecht» und «Geistiges Eigentum». Kommen wir auf das Beispiel des Dissertationsprojekts zur englischen Architektur zurück. Möchte ich eines oder mehrere Fotos aus einer Kathedrale, die der Doktorand / die Doktorandin inzwischen in seiner / ihrer Dissertation veröffentlicht hat, für meine Forschung verwenden, muss ich erst prüfen, welche Nutzungsbedingungen der Doktorand / die Doktorandin für ihre Forschungsdaten vorgesehen hat. Idealerweise wurden die Forschungsdaten mit einer Creative Commons Lizenz publiziert, die eine unkomplizierte Nachnutzung erlaubt. Auch dies muss in einem Datenmanagementplan angegeben werden.

Notizen
Personenbezogene Daten stehen unter Schutz und dürfen nicht einfach an Dritte weitergegeben werden.

3. Archivierung von Daten – ein Dauerthema

Wer kennt es nicht: Kurz vor Abgabe einer Seminararbeit drückt man unbeabsichtigt einen Knopf und die Arbeit ist weg! Und auch der nette Student von nebenan, ein IT-Spezialist, kann nicht helfen. Was bei einer Seminararbeit schon schlimm genug ist, wäre bei einem grossen Forschungsprojekt eine Katastrophe – man stelle sich vor, dass bei einer Feldforschung plötzlich existentielle Daten nicht mehr einsehbar oder verloren sind. Deshalb verlangt der SNF im Datenmanagementplan die Abklärung, wo und wie die Daten möglichst sicher gespeichert werden. Doch nicht nur während eines Projektes sollen die Daten nutzbar sein – Forschungsdaten sollen ja für die Community auch nach Abschluss noch einsehbar bleiben, um eine Verifizierung der Forschungsergebnisse oder anschliessende Forschung zu ermöglichen. Das Erheben und Generieren von Forschungsdaten ist sehr teuer. Da es sich bei den Geldern des SNF um öffentliche Gelder handelt, sollen die Ergebnisse der aus diesen Geldern finanzierten Forschungsprojekte wieder der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden – dazu zählen nicht nur die Publikationen, sondern auch die Daten. Aus diesen Gründen soll im Datenmanagementplan angegeben werden, welche Forschungsdaten der Community zur Verfügung gestellt werden (wenn dies auch rechtlich möglich ist – siehe oben) und wie diese archiviert werden.

4. Weiterverwendung der Forschungsdaten im Datenmanagementplan

Sind die Daten ausgesucht und in einem geeigneten Format, gilt es, sich zu fragen, wo man die Daten der Wissenschaft zugänglich macht. Je nach Fach gibt es dafür spezifische Repositorien und Archivierungsmöglichkeiten. Damit die Forschungsdaten auch einen Mehrwert erzeugen, lohnt es sich, diese Facharchive auch zu nutzen. Dabei ist es ein unausgesprochenes Gesetz, dass das Archiv den FAIR DATA PRINCIPLES entspricht.

Wie nun weiter? Die UB hilft!

Das mag ja alles schön und gut sein, wird der Leser oder die Leserin nun denken, aber woher will ich wissen, welche Datenformate archivtauglich sind, welche Dokumente besonderen Schutz verdienen und und und… Hier hilft die UB gerne weiter! Wir bieten gerne Unterstützung für das Datenmanagement und haben Ansprechpersonen, um alle Fragen zu ihrem Datenmanagementplan zu klären! Ebenso hat die Universität eine eigene Homepage zum Reseach Data Management, wo weitere Informationen angeboten werden. Der Datenmanagementplan ist nicht nur eine sinnvolle Sache, sondern ist in der digitalen Welt bereits ein fixer Bestandteil der Forschung.

noah.regenass@unibas.ch

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